Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Deppe ist seit vielen Jahren auf das Tätigkeitsfeld des Anlegerschutzes und Börsenrechts spezialisiert und bundesweit auf diesem Gebiet erfolgreich tätig. Mit dem Standort Düsseldorf als einem bundesweit bedeutsamen Standort von Banken, Finanzdienstleistern aber auch des so genannten Grauen Kapitalmarktes hat die Kanzlei ihren Sitz in einem Zentrum der deutschen Finanzwirtschaft.
Auch wenn es nach deutschem Recht keine so genannten Sammelklagen gibt, hat die Kanzlei große Erfahrung und das notwendige Know-How bei der oft organisatorisch schwierigen und rechtlich komplexen Bündelung von Geschädigteninteressen durch den Zusammenschluss geschädigter Anleger. Hierbei steht die Erstellung von Synergieeffekten in rechtlicher- und administrativer Hinsicht im Fordergrund. Gerade bei Klagegegnern mit fundiertem finanziellen Hintergrund wie Banken und Brokerhäusern kommt oftmals der fachkundigen Bündelung von Geschädigteninteressen höchste Priorität zu.
Besonderen Wert bei der Bearbeitung so genannter Graumarktfälle legt die Kanzlei auf eine solide Kundenberatung- und Betreuung. Dies umfasst auch die realistische Darlegung wirtschaftlicher Realisationsmöglichkeiten rechtlich durchsetzbarer Ansprüche. Hier legt die Kanzlei größten Wert darauf, sämtliche in Betracht kommende rechtlich Verantwortliche zu ermitteln und in die Rechtsverfolgung einzubeziehen.
Rechtsanwalt Deppe berät und vertritt bundesweit Mandanten insbesondere auf den Gebieten Kapitalanlagerecht, Börsenrecht, Bankenrecht.